Gesetzliche Erstinformation Beispieltext
Die gesetzlich geforderten Vermittlerinformationen müssen Sie einem neuen Kunden vor der Geschäftsanbahnung, spätestens vor der Antragstellung, ausgehändigt haben. Sofern sich Daten geändert haben, gilt diese Informationspflicht auch in der laufenden Geschäftsbeziehung zum Kunden.
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Gesetzliche Erstinformation Beispieltext
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