- Letztes Veröffentlichungsdatum
- 11.12.2019
AVB-Änderungen zum 1. Januar 2020
Um ein Tarifwerk aktuell und modern zu halten, ist es nicht immer erforderlich einen neuen Krankenversicherungstarif aufzulegen. Wichtig ist, dass Leistungen zeitgemäß und auch im Wettbewerbsvergleich marktgängig sind und bleiben. Aus diesem Grund werden ab dem 01.01.2020 die AVB weiter verbessert. Über folgende Änderungen können sich Ihre Kunden freuen:
Höhere Kostenerstattung für Ergotherapie und logopädische Behandlung
Die Leistungen werden auf das Niveau der beihilfefähigen Höchstsätze (Bund) angehoben. Betroffen sind alle Verträge mit aktiv versicherten UNISEX Tarifen der Produktlinie „privat“ (START, START-PLUS, KOMFORT, KOMFORT-PLUS, EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS) sowie UNISEX Tarife der Produktlinie „Beihilfe“ (START-B, KOMFORT-B und EXKLUSIV-B). Im Bestand werden die neuen Beträge ebenfalls angewendet.
Optimierung des Vorsorgeverzeichnisses (Vorsorge-Gutscheine)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Vorsorge-Richtlinien für gesetzlich Versicherte geändert. Die Änderungen betreffen das sog. SCID-Screening im Rahmen der U2 (Screening auf schweren Immundefekt bei Neugeborenen) und die Erweiterung um die Gebärmutterhalskrebsvorsorge (HPV-Test) sowie den Gesundheits-Check-up zusätzlich einmal jährlich zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr. Diese Ergänzungen haben wir ebenfalls in die Vorsorgegutscheine der Produktlinie „privat“ und „Beihilfe“ aufgenommen. Der Gesundheits-Check-up ab 35 wird von der GKV nur noch alle drei Kalenderjahre erstattet. In den Produktlinien „privat“ und „Beihilfe“ bleibt es für den Check-up-35 beim bisherigen Turnus „alle 2 Kalenderjahre“.
Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten jetzt in sämtlichen Tarifen bis Endalter 39
Betroffen sind alle Verträge mit aktiv versicherten UNISEX Tarifen der Produktlinie „privat“ (START, START-PLUS, KOMFORT, KOMFORT-PLUS, EXKLUSIV und EXKLUSIV-PLUS), die UNISEX Tarife der Produktlinie „Beihilfe“ (START-B, KOMFORT-B und EXKLUSIV-B) sowie die BISEX Beihilfetarife START-B, KOMFORT-B, BO, AB, BA0 und SB-R. Damit sind jetzt durchgängig in sämtlichen Verkaufstarifen die Ausbildungsvarianten bis Endalter 39 möglich.
Änderung des „Heilmittel-Verzeichnisses“ im Tarif VO
Das Heilmittelverzeichnis des Tarifs VO wird an die seit 01.01.2019 geltenden beihilfefähigen Höchstsätze angepasst. Alle Verträge mit aktiv versicherten Tarif VO haben damit Anspruch auf höhere Heilmittelleistungen.
Anpassung betragsmäßig festgelegter Tarifleistungen
Für die Tarife Profi S, Profi M, BZ, med100, S 02 und S 03 (Tarife der Marke Deutscher Ring Krankversicherung) werden bestimmte Tarifleistungen erhöht. Hierbei handelt es sich um einzelne tarifliche Höchsterstattungsbeträge in Euro (z. B. wird im Tarif med100 die Sehhilfenleistung von 220 Euro auf 240 Euro erhöht).