Beihilfeschutz für Beamte und Anwärter - die Produktlinie Beihilfe Prestige
Highlights:
100% Ergänzung der Beihilfevorsorge im Tarif BeamteKompakt
Individuelle Ergänzungsleistungen auf Wunsch:
- für Sonderstatus im Krankenhaus (BeamteStationär)
- für Spitzenversorgung in allen Bereichen (Beamte Ergänzung)
- für Mehrleistungen beim Arzt und Zahnarzt (BeamteKompakt Ergänzung)
- für Übernahme von Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen (Beamte Ergänzung Plus)
Der Tarif für:
Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit
Außerdem berücksichtigungsfähige Familienangehörige, Vorsorgeempfänger wie Ruhestandsbeamte (Pensionäre), Richter im Ruhestand, sowie deren Witwen, Witwer und Waisen.
Sonderkonditionen für Beamtenanwärter
Speziell für Beamtenanwärter bietet die Deutscher Ring Krankenversicherung einen privaten Basis-Gesundheitsschutz zum besonders günstigen Einsteigerpreis: BeamteKompakt.
Details:
Individuell wählbare Leistungen
Im Rahmen der Beihilfe kann der Gesundheitsschutz individuell nach persönlichen Bedürfnissen ausgewählt und kombiniert werden. Dabei bildet der Tarif BK die grundlegende Basisversorgung. Dieser Grundschutz kann dann weiter ergänzt werden.
- Mit Hinzunahme des Tarifs BS ist im Krankenhaus die Unterbringung im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung abgesichert.
- Wer eine Spitzenversorgung in allen Bereichen möchte, der entscheidet sich für die Kombination BK, BS, BE.
- Steht die verbesserte stationäre Versorgung nicht unbedingt im Vordergrund, wird aber Wert auf Mehrleistungen beim Arzt und Zahnarzt gelegt, dann ist die Kombination BK, BKE richtig.
- Die jeweilige Kombination mit BE oder BKE kann noch mit BE+ vervollständigt werden. Damit besteht auch Schutz vor vielen Zuzahlungen.
Die grundlegende Basisversorgung:
BeamteKompakt (BK)
Prozentualer Ersatzerstattungs- und beihilfefähiger Kosten für:
Ambulante ärztliche Versorgung
- Arznei- und Verbandsmittel
- Heilmittel (im Rahmen der Höchstsätze)
- Offener Hilfsmittelkatalog
- ambulante Kur- und Sanatoriumsbehandlung
- Psychotherapeutische Behandlung bis zu 50 Sitzungen
- Heilpraktiker
- gezielte Vorsorge
- Schutzimpfungen
Im Krankenhaus
- Behandlung durch den Belegarzt
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
Beim Zahnarzt
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz (inkl. Reparatur von Zahnersatz)
- Kieferorthopädie
- Prophylaktische Maßnahmen, einschl. professioneller Zahnreinigung (PZR)
Für Sonderstatus im Krankenhaus
BeamteStationär (BS)
Zusätzliche Kostenübernahme für:
Wahlleistungen
Zuschlag für Unterkunft im Zweibettzimmer inkl. Sonderverpflegung und Zimmerausstattung mit Bad, WC und Telefonanschluss.
Erstattungs- und beihilfefähige Aufwendungen
- Privatärztliche Behandlung
- Vor- und nachstationäre privatärztliche Behandlung
- Bei Nichtberechnung o. g. Leistungen ersatzweise Krankenhaustagegeld
- Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus) – unter bestimmten Voraussetzungen
Spitzenversorgung in allen Bereichen
Beamte Ergänzung (BE)
Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK und BS. Kostenübernahme für erstattungsfähige Leistungen:
Ambulante Versorgung
- Offener Hilfsmittelkatalog
- Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
- Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren
Im Krankenhaus
- Einbettzimmer
- Ersatzweise Krankenhaustagegeld
- Rooming-in
Beim Zahnarzt
- Zahnbehandlung 100 %*
- Zahnersatz 60 %*
- Kieferorthopädie 60 %*
- Prophylaktische Leistungen*
Spitzenversorgung beim Arzt und Zahnarzt
BeamteKompakt Ergänzung (BKE)
Ergänzung für Spitzenversorgung (keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnungen) nach Vorleistung der Beihilfe und der Tarife BK. Kostenübernahme für erstattungsfähige Leistungen:
Ambulante Versorgung
- Hilfsmittel, wie Brillen u. Kontaktlinsen, orthopädische Schuhe etc.
- Heilpraktiker (bis zum Höchstsatz GebüH 85)
- Schutzimpfungen bei Kindern bis 15 Jahren
Beim Zahnarzt
- Zahnbehandlung 100 %*
- Zahnersatz 60 %*
- Kieferorthopädie 60 %*
- Prophylaktische Leistungen*
Entlastung von Zuzahlungen und Selbstbeteiligungen
Beamte Ergänzung Plus (BE+)
Übernahme von Selbstbeteiligungen
- Arznei- und Verbandmittel
- Fahrtkosten
- Hilfsmittel
- Krankenhaus
Außerdem
Übernahme der Kosten für verordnete, erstattungsfähige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Die aufgeführten Leistungsmerkmale beziehen sich ausschließlich auf die Tarife der Unisex-Welt, die seit 01.01.2013 gelten.
* mit bestimmten Höchstgrenzen