Wohnungsbauprämie ab 2021
Wohnungsbauprämie – 10 % Zuschuss für die eigenen Sparbeiträge
Eckdaten Überblick:
- Staatliche Zulage von jährlich 10 % auf
- Förderhöchstbetrag pro Jahr: 700 Euro für Ledige bzw. 1.400 Euro bei Verheirateten
- Wohnungsbauprämien - berechtigt ist jeder ab dem 16. Lebensjahr, unabhängig davon ob noch Schüler, Student oder schon berufstätig
- Bei Abschluss eines Bausparvertrages vor dem 25. Lebensjahr kann über das Bausparguthaben frei verfügt werden, es besteht kein Pflicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung
- Die Wohnungsbauprämie ist an Einkommensgrenzen gebunden. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das tatsächliche Bruttoeinkommen ist immer höher.
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen): 35.000 Euro für Ledige, 70.000 Euro für Verheiratete