Arbeitnehmer-Sparzulage
Arbeitnehmer-Sparzulage – 9 % auf vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
Eckdaten Überblick:
- Staatliche Zulage von jährlich 9 % auf
- Maximale Förderung pro Jahr 470 Euro für Ledige bzw. 940 Euro, wenn Ehepartner gemeinsam Bausparen
- Beantragung im Rahmen der Einkommensteuererklärung
- Prämiengutschrift nach 7 Jahren auf das Bausparkonto
- Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist an Einkommensgrenzen gebunden. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, das tatsächliche Bruttoeinkommen ist immer höher.
- Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen): 40.000 Euro für Ledige, 80.000 Euro für Verheiratete